18
Aug
2010

Polizisten gegen Patienten auf der Hanfparade


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Berlin, 07.08.2010, HANFPARADE:

Eine kleine Gruppe entschlossen wirkender Ordnungshüter versucht beflissen, gegen einen kiffenden Demo-Teilnehmer vorzugehen – was an sich nichts Außergewöhnliches ist. Cannabis-Konsum an sich ist zwar nicht verboten, aber wer konsumiert muss auch Cannabis besitzen und dies ist „verboten“ (oder zumindest nicht explizit erlaubt) und stellt einen Straftatbestand dar.

 

Die Staatsgewalt muss daher eingreifen, um die möglichen Besitzverhältnisse am Konsumgut festzustellen und bedient sich dafür in aller Regel einer Personalien-Überprüfung und ggf. vorübergehenden Festnahme des auffälligen Konsumenten – auch wenn inzwischen immer mehr Beamte zur Überzeugung gelangen, dass gegen Falschparker vorzugehen eindeutig sinnvoller ist als harmlose Kiffer zu verfolgen.

Besonders erwähnenswert am genannten Vorfall jedoch ist, dass es sich bei dem zu überprüfenden Konsumenten um den am Tourette-Syndrom erkrankten Lars S. handelt, der in der Cannabis-Aufklärungs- und Aktivistenszene als "Dr. Hanf" bekannt ist.)

 

Lars verfügt seit etwa Ende 2009 über eine sog. „Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG“ und gehört daher zu dem kleinen überschaubaren Patientenkreis von nur rund 40 Personen, die in Deutschland behördlich genehmigtes Cannabis zur Linderung ihrer Krankheit einsetzen dürfen. Überall. Natürlich auch auf einer Demonstration für die Legalisierung von Cannabis, auf der sich die Teilnehmer u.a. für die existenziellen Interessen von cannabisbedürftigen Kranken einsetzen.

Natürlich konnten die martialisch wirkenden Gesetzeshüter in Grün nicht von vornherein wissen, dass Lars S. ein „Genehmigter“ ist. Insofern sei die Frage gestattet, ob der massive Einsatz mehrerer Beamter zur Überprüfung einer einzelnen Person inmitten einer Demonstration eher dem Aspekt des Selbstschutzes oder einer etwaigen – vom brennenden Joint ausgehenden Gefahr – geschuldet sei.

 

 

Peinlich war der Einsatz dennoch. Geradezu beschämend und unverständlich. Und nicht zu vergessen: im Sinne des Steuerzahlers empörend unverhältnismäßig, berücksichtigt man das gnadenlose, erst kurz zurückliegende Debakel auf der Love-Parade in Duisburg…

 

Man stelle sich vor, fünf Schutzpolizisten würden aus einer mehrere hundert Personen zählenden Gruppe von Fußballfans auf dem Weg zum Stadion einen einzelnen Fan heraus greifen und dessen Personalien überprüfen, bloß weil dieser mehrfach an einer Bierdose genippt hat…

Dieses Video der Hanfparade zeigt die Aufregung der Polizeibeamten wegen einer Damiana-Zigarette (das Kraut gibt’s in jedem Kräuterladen legal zu kaufen): http://de.wikipedia.org/wiki/Damiana

 

 

Es muss endlich Schluss sein mit diesem baren Unsinn, mit diesem unverhältnismäßigen Sicherheitswahn! Kiffer sind in aller Regel harmlos. Es geht keine Gefahr von ihnen aus; selbst wenn sie der bestehenden Gesetzeslage zum Trotz ihr Spaß- oder Sportzigarettchen in aller Öffentlichkeit und unter freiem Himmel rauchen. Noch sehr viel harmloser sind aber Patienten, die an einer schweren Erkrankung leiden und (zumindest moralisch) das Recht haben, sich in jeder Situation ihres Medikamentes zu bedienen.

 

Anzumerken ist immerhin, dass sich besagte Polizisten nach kurzer Sichtung der Genehmigungspapiere ohne weitere Beanstandung still und zügig vom Ort des Geschehens entfernt haben. Sicher dürfte allerdings sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger der involvierten Polizisten jemals eine solche Genehmigungs-Urkunde gesehen hat und sich dennoch nachhaltig vom Urkundenstempel mit Bundesadler hat überzeugen lassen.

Leider ist nicht übermittelt, ob der Gruppen-Einsatzleiter sich der guten Ordnung halber bei Lars S. für die aufdringliche Unannehmlichkeit entschuldigt hat…

 

A. J.

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7
Mai
2010

Paving the Way: Harborside Medical Marijuana Center – Oakland California

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Freiräume

In Ibiza, Mallorca, Teneriffa, Barcelona, Brüssel, Amsterdam, (Prag), Denver, Portland, Los Angeles, San Francisco, Toronto, Montreal und vielen anderen Städten der Welt ist es heutzutage möglich, dass Patienten sich straffrei und zu angemessenen Preisen mit Cannabis zu medizinischen Zwecken versorgen oder versorgen lassen können. In Deutschland ist dies allein wegen der weiterhin restriktiven Auslegung der Betäubungsmittel-Gesetzgebung nach wie vor nicht möglich und wird vielfach unter Hinweis auf internationale Bestimmungen geradezu verhindert.

Diese Verhinderung kommt einer fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassung gleich.

Die meisten europäischen Staaten haben die UN Konventionen gegen Drogen von 1961, 1971 und 1988 unterzeichnet. Die UN-Drogenkonvention gehen auf Fehlentscheidungen aus der
Zeit vor dem zweiten Weltkrieg zurück, die von den USA, die bei ihrer Entstehung federführend waren, nie korrigiert wurden. Im Prinzip unterwerfen sie Cannabis den selben Beschränkungen wie Opium und Heroin, auch wenn es dafür keine wissenschaftliche Rechtfertigung gibt.
Die Single Convention von 1961 spielt beim Anbau zu medizinischen Zwecken definitiv keine Rolle. Sie überlässt es überdies ausdrücklich den Unterzeichnerstaaten, ob sie Konsum, Besitz, Abgabe, Anbau usw. (hier im Behandlungszweck-Kontext) verbieten wollen. Zwar muss der Anbau, wenn er nicht verboten bleibt,  reglementiert werden, aber es gibt durchaus Möglichkeiten. Cannabis Social Clubs wie in Spanien, Belgien, USA, Kanada zeugen davon.

Anbaulizenzen könn(t)en durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für medizinische, wissenschaftliche oder botanische Anwendung und Forschung erteilt werden.

Nach dem BtMG darf eine Genehmigung erteilt werden, wenn ein "im öffentlichen Interesse" liegender Grund vorliegt. Eine effektive Verhinderung eines unkontrollierten Schwarzmarktes für Cannabis liegt aber ebenso im öffentlichen Interesse wie die Versorgung von Kranken.

Artikel 28 Abs. 2 der Einheitskonvention von 1961 erlaubt ausdrücklich den Anbau von Cannabis als Nutz- oder Zierpflanze und nimmt ihn aus den Bestimmungen der Konvention aus. Es wäre daher eine Regelung analog zum Weinbau möglich, wo nach § 4 (4) des deutschen Weinwirtschaftsgesetzes der Anbau erst ab einem Ar (0,01 ha = 100 Quadratmeter) genehmigungspflichtig ist, während kleinere Gärten aus der Genehmigungspflicht ausgenommen sind. Bei einer solchen Lösung dürften Cannabispflanzen unabhängig vom THC-Gehalt bis zu einer bestimmten Fläche (z.B. einem Quadratmeter drinnen, fünf Quadratmetern draußen) oder einer bestimmten Anzahl – z.B. 10, 25 oder 50 Pflanzen – von Erwachsenen angebaut werden, sofern Blüten und Blätter nicht weiterverkauft oder an Minderjährige abgegeben werden. Sie würden als legale Nutzpflanzen zur Therapie von Krankheiten anerkannt und daher aus den Beschränkungen des BtMG ausgenommen.

Den Anbau eines derartigen Cannabisgartens kann ggf. bei der Polizei oder einer anderen Behörde angemeldet werden.

Fazit: Die UN-Konventionen sind mehr Feigenblatt für Tatenlosigkeit der
Politiker denn echtes Hindernis für praktische Reformen.

A. J.

( teilweise Textübernahme von www.cannabislegal.de )

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1
Feb
2009

Ausweg oder Sackgasse ?

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Am 23.März 2009 findet in Flensburg das Berufungsverfahren gegen Axel Junker statt.
Axel hatte im Jahr 2006 als Protestaktion gegen die Verschleppungstaktik des BfArM eine seiner Skulpturen sowie eine Cannabis-Pflanze öffentlich verbrannt und sich anschließend wegen Eigenanbau selbst angezeigt.

Ziel dieser Aktion war es, durch ein Strafgericht seinen medizinischen Gebrauch von Cannabis durch Anerkennung eines Übergesetzlichen Notstandes legalisieren zu lassen.
Anträge beim BfArM hatten bis dahin keinen Erfolg und wurden ja nicht mal bearbeitet.
Auch wenn inzwischen etwa 30 Patienten eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabisprodukten bekommen haben, hat sich an der
grundlegenden Situation von Patienten, die Cannabis aus therapeutischen Gründen brauchen, nichts wesentlich verändert, denn es sind nicht 30 sondern 10Tausende Patienten, die medizinisch von Cannabis profitieren könnten.
Und deren Situat ist weiterhin, wie der Verfassungsrechtler Prof. Böllinger bei der öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses sagte  "prekär. Sie auch weiterhin im Dickicht von Sozialrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht
zappeln zu lassen, ist eine gröbliche Verletzung der Menschenwürde, des Grundrechts auf körperliche und seelische Gesundheit, des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Sozialstaatsprinzips. "

Axels Selbstanzeige hat auch heute noch Relevanz, denn der Masse an medizinischen Cannabisanwendern bleibt noch immer kein anderer Weg, als der Eigenanbau von Cannabis und im Notfall der juristische Kampf für einen Freispruch wegen "Notstandes", weil die Politik sich weiterhin weigert, die Notlage dieser Patienten endlich gesetzlich zu ändern.

Obwohl bei der öffentlichen Anhörung am 15. Oktober 2008 alle geladenen medizinischen Experten einhellig den medizinischen Wert von Cannabisprodukten beschrieben und einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigten, damit diese zur Behandlung von Patienten, die von ihnen medizinisch profitieren, eingesetzt werden können, sehen die
Regierungsparteien keinen Handlungsbedarf.

Patienten werden weiterhin strafrechtlich verfolgt, ein Patient ist sogar in Haft.
Das Verfahren gegen Axel Junker ist deshalb ein Verfahren gegen uns alle.

Alles, was wir bisher erreicht haben, von der offiziellen Anerkennung unserer unerträglichen Situation in der Anhörung bis zu den ersten Genehmigungen jetzt für Patienten, Cannabis aus den Niederlanden einzuführen, hätte es nicht gegeben, wenn sich nicht einzelne Patienten in
der Vergangenheit immer wieder in ihrer Verzweiflung zu mutigen Aktionen entschlossen hätten, um unsere unhaltbare Situation in die öffentliche Diskussion zu bringen, oder juristische Entscheidungen zu erzwingen.

Wir sind ohne Lobby, die meisten von uns sehr krank, schwach, arm und die zusätzliche Bedrohung durch Strafverfolgung machte eine Organisierung, durch
die politischer Druck aufgebaut werden kann, sehr schwer.
Aktionen wie die Verfassungsklage, das öffentliche Outen von Patienten in den Medien, sowie mehrere Selbstanzeigen, haben nicht nur den öffentlichen Blick geschärft, sondern auch den mitbetroffenen Kranken Mut gemacht, sich
zu zeigen und ihre Rechte einzufordern.
Diese Aktionen waren eine Voraussetzung dafür, dass es uns als Selbsthilfenetzwerk der betroffenen Patienten gibt und wir gemeinsam erste positive Ergebnisse erreichen konnten.

 

Schluss mit der Strafverfolgung von Cannabis-Patienten !!!

 

G.G.

 

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